29: Fallbearbeitung Grundrechte
Sollte mich bei den Fällen immer auf das Wesentliche begrenzen.
Der PRÜFPROF hat ja auch angekündigt, dass die Klausur sich auf das konzentrieren wird.
Der PRÜFPROF hat ja auch angekündigt, dass die Klausur sich auf das konzentrieren wird.
Labels: Ö-Recht, Prüfungsvorbereitung
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