17+31: Staatsrecht - Prüfung einer Grundrechtsverletzung
Grundrechtsverletzung wenn:
I. Schutzbereich:
Eröffnung des Schutzbereichs des betreffenden Grundrechts
II. Eingriff:
Eingriff in diesen Schutzbereich
III. Rechtfertigung:
Keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
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I. Schutzbereich:
Eröffnung des Schutzbereichs des betreffenden Grundrechts
II. Eingriff:
Eingriff in diesen Schutzbereich
III. Rechtfertigung:
Keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung des Eingriffs
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Labels: Ö-Recht, Prüfungsvorbereitung
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